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V e r t r i e b s b e d i n g u n g e n

§ 1 Anbieter
* Runesoft GmbH
* Zur Linde 7
* 01723 Kesselsdorf
* E-Mail: info@rune-soft.com
* Geschäftsführer: R. Altenau, Th. Steiding
* Handelsregister: Amtsgericht Dresden HRB 23592
* USt-Identifikationsnummer : DE813119778

§ 2 Vertragsschluss und anwendbares Recht
1. Die in der Internetpräsentation enthaltenen Angaben sind freibleibend.
2. Wenn Sie eines der präsentierten Produkte erwerben wollen, klicken Sie den
Button "in den Warenkorb". Der Inhalt des Warenkorbes wird Ihnen dann angezeigt.
Sie haben die Möglichkeit, dem Warenkorb weitere Produkte hinzuzufügen. Sind Sie
mit der getroffenen Auswahl zufrieden klicken Sie "Weiter zur Kaufabwicklung".
Damit öffnet sich ein Formular von PayPal, mit denen wir unsere Zahlungen aus dem
Online-Shop abwickeln. Füllen Sie mindestens alle Felder des Formulars aus, die mit
dem Vermerk "notwendige Eingabe" versehen sind. Mit dem Versenden der
Bestellung geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.
3. Diese Geschäftsbedingungen können Sie am Ende dieser Seite als .pdf-
Formularauf einem von Ihnen gewählten Datenträger (zB auf der Festplatte Ihres
Rechners) speichern.
4. Der Anbieter speichert und verwendet die ihm so übermittelten Angaben zur
Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages. Der Anbieter wird bei Einverständnis die
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Bestätigung erfolgt an die von Ihnen
angegeben E-Mail-Adresse. Sobald diese Bestätigung unter der angegebenen E-Mail-
Adresse abrufbar ist, ist der Vertrag zustande gekommen.
5. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG)
wird ausgeschlossen.
6. AGB des Erwerbers finden keine Anwendung.

§ 3 Widerrufsrecht/Rückgaberecht
1. Kunden, die Software nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit
beziehen, haben ein Widerrufsrecht, entsprechend der Widerrufs- und
Rückgabebelehrung.
2. Die zweiwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist beginnt mit dem Eingang der
Software beim Kunden.
3. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin die Informationspflichten des Anbieters
gem. § 312 c Abs. 2 BGB erfüllt sind. Anderenfalls beginnt die Widerrufs- und
Rückgabefrist, sobald diese Informationspflichten erfüllt sind.
4. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht,
- bei einem Vertrag über die Lieferung von Software mittels eines Datenträgers,
sobald der gelieferte Datenträger vom Kunden entsiegelt (geöffnete
Originalverpackung) worden ist,
- bei Software, die zum Download zur Verfügung gestellt wird, mit dem Beginn des
Herunterladens der Software.
5. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach dem Eingang der
vertragsgegenständlichen Software an den vom Kunden gewünschten Ort. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die Widerrufsfrist wegen unzureichenden oder verspäteter
Informationen gem. § 3 (3) nicht beginnt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nicht
ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

§ 4 Gegenstand und Form der Lieferung
1. Sie erhalten die vertragsgegenständliche Software in ausführbarer Form
(Objektcode) gemeinsam mit der dazu vom Anbieter freigegebenen Dokumentation.
2. Die Software hat die in der Dokumentation angegebene Funktionalität. Sie können
diese Dokumentation der Funktionalität schon vor Vertragsschluss in dieser
Internetpräsentation auf den entsprechenden Seiten einsehen.
3. Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung entweder durch Versand eines
Datenträgers an die von Ihnen im Bestellformular angegebene Lieferadresse, oder
durch Übermittlung eines Schlüssels zum Download an die im Bestellformular
angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.
4. Eine Hardcopy der Dokumentation wird nicht mitgeliefert. Die Dokumentation
besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen.
5. Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Der Anbieter räumt Ihnen mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung
ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software
auf Dauer ein.
2. Ein "Exemplar" der Software berechtigt zur Nutzung auf gleichzeitig maximal
einem (1) Ausgabegerät/Arbeitsplatz.
3. Wollen Sie die Software auf mehr als einem Ausgabegerät nutzen, muss das
Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden. Für die Erweiterung der
Nutzungsrechte ohne erneute Lieferung der Software gilt die gesonderte Preisliste
des Anbieters für Nutzungsrechtserweiterungen. Eine spätere Erweiterung des
Nutzungsrechtes ohne erneute Lieferung löst keine erneute Gewährleistung aus.
4. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine
gleichzeitige Nutzung der Software an mehr als einem Ausgabegerät pro
erworbenem Softwareexemplar ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall
sind Sie verpflichtet, die Übernutzung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die
Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der
Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, dh. bis zum
Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung sind Sie
verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der Preisliste des
Anbieters zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige
lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilen Sie die Übernutzung nicht mit, wird
eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der in Anspruch genommenen
Nutzung entsprechend der Preisliste des Anbieters fällig.
5. Sie sind nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, dh., soweit
dies nicht für eine Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder
zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu
dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten.
6. Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen
weder entfernt noch verändert werden.
7. Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes
zulässig, dh., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten Exemplars sind Sie
berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten diesem das Recht zur
Nutzung entsprechend den zwischen dem Anbieter und ihnen bestehenden
Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Sie sind verpflichtet, bei einer solchen
Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der
vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und die Software auf bei Ihnen
verbleibenden Datenträgern zu löschen.

§ 6 Vergütung
1. Die angegebenen Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen USt.
2. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten soweit für das Inkasso
durch Dritte erforderlich, an diese weiter zu leiten (s. auch § 2 Ziff. 5).
3. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Anbieter das Recht an den
Vertragsgegenständen vor. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, wenn er vom
Vertrag zurücktritt z.B. wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung
der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine
Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der
vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff
auf das Vorbehaltsgut nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Dritten über den
Vorbehalt des Anbieters zu informieren und den Anbieter sofort schriftlich über den
Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.

§ 7 Sach- und Rechtsmängel
1. Mit dem Softwarepaket bzw. dem Download erhalten Sie die Software frei von
Sach- oder Rechtsmängeln.
2. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich die Software nicht zu der Verwendung
eignet wie in der Dokumentation beschrieben, die auf dieser Internetpräsentation
enthalten ist und mitgeliefert wird bzw. mit herunterladbar ist. Der Anbieter prüft
laufend, dass hinsichtlich der Funktionsweise und Eigenschaften der Software an
anderer Stelle keine über die Dokumentation hinausgehenden Versprechungen
gemacht werden. Sie können daher davon ausgehen, dass solche über die
Dokumentation hinausgehende Beschreibungen der Software nicht vom Anbieter
stammen und diesem auch nicht bekannt sind. Sollten solche Beschreibungen der
Software, in denen Funktionen und Eigenschaften der Software behauptet werden,
die in der Dokumentation nicht beschrieben sind, zu Ihrer Kenntnis gelangen,
informieren Sie bitte den Anbieter.
3. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene
Verwendung erforderlichen Rechte nach Übergabe der Software nicht wirksam
eingeräumt sind.
4. Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln der Software verjähren
regelmäßig in zwei Jahren. Hat der Anbieter den Sachmangel arglistig verschwiegen,
beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen dieses Mangels drei Jahre. Nach
Ablauf der Verjährungsfrist kann die Zahlung der Vergütung insoweit verweigert
werden, als Sie auf Grund eines Rücktritts oder einer Minderung dazu berechtigt
wären.
5. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Softwarepakets bzw. bei einer
Downloading-Vereinbarung, sobald Sie den für das Download erforderlichen
Schlüssel erhalten haben.
6. Zur Verbesserung der Software und zur Beseitigung von Fehlern bittet der
Anbieter darum, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung und
möglichst schriftlich dem Anbieter zu melden. Dabei sollten Sie, soweit möglich, auch
angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er
auftritt.
7. Werden dem Anbieter während des Laufs der Verjährungsfrist Mängel gemeldet,
wird dieser kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen.
8. Im Rahmen der Nacherfüllung wird Ihnen die korrigierte Software nochmals in der
vereinbarten Art und Weise geliefert. Eine Fehleranalyse und -beseitigung auf Ihrem
System vor Ort findet nicht statt. Der Anbieter übernimmt die im Rahmen der
Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten. Für die Installation bleiben Sie selbst verantwortlich. Der
Anbieter übernimmt im Rahmen seiner Verpflichtungen bei Sach- oder
Rechtsmängeln insbesondere nicht die Installation der Software vor Ort. Soweit eine
Änderung des Programms im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt, nimmt der Anbieter
die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation kostenlos vor.
9. Nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Nacherfüllung können
Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt
Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
10. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn
a) der Anbieter beide Arten der Nacherfüllung verweigert, auch wenn er dazu wegen
den dadurch entstehenden Kosten berechtigt ist oder
b) die Nacherfüllung unmöglich ist oder
c) Ihnen die Nacherfüllung unzumutbar ist oder
d) die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Software oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
11. Sie sind zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist. Sie
können in diesem Fall auch nicht Schadensersatz statt der ganzen Leistung
verlangen.
12. Im Falle des Rücktritts sind gezogene Nutzungen zu ersetzen. Der
Nutzungsersatz wird auf Grundlage einer vierjährigen linearen Abschreibung des
Kaufpreises errechnet.
13. Durch die Minderung wird der Kaufpreis um den Betrag herabgesetzt, um den
der Mangel den Wert der Software gemessen am Kaufpreis, mindert. Maßgebend ist
der Wert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Betrag ist, soweit erforderlich,
durch Schätzung zu ermitteln. Bei Minderung ist der bereits über den geminderten
Kaufpreis bezahlte Betrag zu erstatten.
14. Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einen Mangel der
Software zurückzuführen ist, ist der Anbieter berechtigt entstandenen Aufwand zur
Analyse und Beseitigung des Problems zu berechnen, wenn Ihnen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
15. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche
schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die
Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung einsetzt
wird, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang
mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

§ 8 Begrenzung der Schadensersatzhöhe
1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach
begrenzt entsprechend diesem § 8.
2. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
3. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist
die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters der Höhe nach
unbegrenzt.
4. Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf
schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind,
sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen
wurden.
5. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter, wenn keiner
der in 8 (2) - 8 (4) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
6. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die
Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein
Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden
anrechnen lassen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten
verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der
Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den
vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der
Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten
verlorengegangen wären.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Dies
gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.

Stand: Januar 2007
Runesoft GmbH
Zur Linde 7
01723 Kesselsdorf
Deutschland
Telefon: +49 (0) 35204-791190
Fax: +49 (0) 35204-791191
E-Mail: info@rune-soft.com